Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter Zugrundelegung des Deutschen Reisevertragsrechts (§651a ff. BGB) ausgearbeitet und regeln u.a. Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der
Reiseteilnehmer.
Allgemeines
Gegenstand der Leistungen
vom 4x4 Travel Club
ist die Organisation,
Durchführung und Vermittlung von internationalen und nationalen touristischen Angeboten.
Umfang der
Leistungen
Für den Umfang unserer
Leistungen sind im allgemeinen die Tourbeschreibungen auf www.4x4Travel.club, sowie die Angaben in unseren Buchungsbestätigungen verbindlich. Nebenabsprachen bedingen der schriftlichen Form.
Abweichungen von den Inhalten sind, sofern spezifisch für Offroad- Erlebnis- und Outdoor-events, zulässig. Unerwartete Wege- und Wetterverhältnisse, oder behördliche Willkür können zu Änderungen des
Tourprogramms führen.
Je nach den aktuellen Gegebenheiten, Interessen, Vorwärtskommen, und Wetterverhältnissen kann der Verlauf der Tour geändert werden. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich bzgl. Termin-, Preis- u.
Leistungsänderung, Irrtum sowie Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung und Rückbestätigung durch die Leistungsträger (Autovermietung u. Hotels). Unterkünfte können bei Nichtverfügbarkeit
ausgetauscht werden. Aus Änderungen beim Verlauf unserer Tour sowie bei den Unterkünften ergeben sich keine Reisepreisminderungen. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der gültigen
Tourenbeschreibung unter Berücksichtigung der landesüblichen Gepflogenheiten und des Aspektes der Tour als Erlebnis-, Abenteuer- oder
Expeditionsreise.
Mitwirkungspflicht
Jeder Tourteilnehmer ist
verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Den Anordnungen der Tourleitung
ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der Veranstalter einen sofortigen fristlosen Abbruch
aussprechen.
Preise
Die Angebote auf
www.4x4Travel.club entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Verbindlich sind die Angebote in unseren Buchungsbestätigungen. Wir behalten uns vor, bei wesentlicher Erhöhung der uns entstehenden
Kosten den Reisepreis zu ändern. Dies bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung der Reiseteilnehmer. Pauschalangebote oder individuell kalkulierte Preise sind nicht automatisch übertragbar.
Die Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls in den konkreten Angeboten geregelt. Prinzipiell hat die Zahlung bis 2 Wochen vor Antritt der Tour zu erfolgen. Auf die Preisgestaltung von Weiterverkäufern
und Agenturen haben wir keinen Einfluss.
Leistungs- und Preisänderungen
Bei allen angebotenen Touren handelt es sich um Erlebnis-,
Abenteuer- oder Expeditionsreisen, die besondere Risiken beinhalten können. Die Tourleitung kann aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen-, oder Leistungsänderungen durchführen. Ein Ersatzanspruch
besteht nicht. Sollten aus unvorhergesehenen Gründen Mehrkosten über 10% des Reisepreises entstehen, so fallen diese zu Lasten den
Kunden.
Rücktritt durch den
Kunden
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend
dabei ist der Zugang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt die Tour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die Vorbereitung und
Aufwendungen verlangen. Dabei gelten folgende pauschalisierte Stornosätze:
Beginnend ab Vertragsabschluss die Anzahlung in Höhe von 25%
ab dem
30. Tag vor Tourbeginn 40%
ab dem 24. Tag vor Tourbeginn 50%
ab dem 17. Tag vor Tourbeginn 60%
ab dem 14. Tag vor Tourbeginn 80%
10 Tage vor Antritt muss der Reisepreis bei uns komplett eingegangen sein.
ab dem
10. Tag vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt der Tour 90%.
Rücktritt durch den
Veranstalter
Der Veranstalter kann von der Durchführung der Reise zurücktreten
insbesondere bei Nichterreichen der ausgepreisten Teilnehmerzahl, Zahlungsrückstand, sowie bei höherer Gewalt und wenn behördliche Auflagen den Tourcharakter grundlegend gefährden würden. Auch nach
Tourbeginn kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn durch Wetterunbilden oder unvorhergesehene Ereignisse eine Gefahr für die Teilnehmer entstehen kann. In den genannten
Fällen wird den Teilnehmern ihr jeweiliger Kostenanteil (Reisepreis anteilig) zurückerstattet. Vorrangig ist es jedoch den Teilnehmern einen Ersatztermin anzubieten. Bei Gewalt, Kriegen oder
Naturkatastrophen am Tourziel können beide Vertragsparteien fristlos vom Vertrag zurücktreten. Desweiteren nehmen wir bei Krankheit oder bei familiären Gründen Abstand von einer Durchführung der
Tour.
Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter nach
Reiseantritt
Der Veranstalter behält sich vor den Reisevertrag nach Antritt der
Reise zu kündigen, wenn der Kunde den Ablauf ungeachtet einer Ermahnung nachhaltig stört, Mitreisende gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig verhalt, so das eine sofortige Kündigung der
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.
Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach
Reiseantritt
Jeder Vertragspartner kann den Vertrag kündigen, sollte in den
Ländern ein unvorhergesehenes Ereignis wie Krieg, Epidemien, politische Unruhen oder ähnliches auftreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden die Heimreise zu ermöglichen. Daraus
entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Das gleiche gilt für irreparablen Schäden an einem der Reisefahrzeuge. Bei Verzögerungen die sich aus notwendigen Reparaturen ergeben oder bei Abbruch der
Reise besteht kein Anspruch auf Ersatz für nicht erbrachte Leistungen; dies gilt besonders bei freiwilligem Abbruch durch den
Kunden.
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die
gewissenhafte Tourvorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen haftet der die Fremdleistung Erbringende
in vollen Umfang. Die Inhalte unserer Leistungen bergen ein besonderes Gefahrenrisiko. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Keinerlei Haftung wird auf beschädigte, verschmutzte oder
verlorengegangene KFZ / Kleidung / Ausrüstung etc. übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei von Teilnehmern selbstverschuldeten sowie (fahrlässig oder vorsätzlich) herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen.
Der Kunde verpflichtet sich (bei Teilnahme mit eigenem Fahrzeug) vor Antritt der Tour eine KFZ-Schutzbriefversicherung abzuschließen, die zumindest den Rücktransport des Reisenden und des Fahrzeuges
bei Krankheit, Unfall oder Tod beinhaltet.
Gesundheit/Hygiene
Körperliche sowie gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer
welche in die Organisation einfließen müssen, oder den Tourverlauf tangieren können, sind dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Dies betrifft vor allem Herz-/Kreislauf/Atembeschwerden, oder
Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, können vom Event ausgeschlossen werden. Den Besonderheiten von unseren Touren Rechnung
tragend, kann u.U. die Verpflegung und Esskultur auf einfachem Niveau liegen. Dennoch werden die Belange an Hygiene, Gesundheitsschutz sowie Verfallsdaten/Verderblichkeit
beachtet.
Auch
wird darauf hingewiesen, dass bei derartigen Aktivitäten nicht immer dem Anspruch auf standardisierte sanitäre Einrichtung entsprochen werden
kann.
Allgemeine
Vorschriften
Die allgemeine Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und
Gesundheitsvorschriften sind einzuhalten. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Hinweise der Reiseleitung sind als Hilfestellung zu sehen und nicht bindend. Nachteile die dem Kunden durch
Nichtbeachtung entstehen gehen zu Lasten des Kunden. Wird mit dem eigenen Auto an einer unserer Touren teilgenommen ist die grüne Versicherungskarte
mitzuführen.
Haftungsausschluss + Erklärung der
Teilnehmer
Es besteht ein Haftungsausschluss für jegliche Forderungen gegen
den Veranstalter, seine Helfer, den Geländeeigentümer und Geländepächter. Es haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch ihm, sein Fahrzeug und mitfahrende Personen verursacht werden. Der Beifahrer
haftet gleichermaßen für durch Ihm entstehende Schäden. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Tour teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen
oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden. Es besteht grundsätzlich Gurtpflicht für alle Personen im Fahrzeug. Während der Tour haben sich die Teilnehmer an die Anweisungen des Veranstalters und
seiner Helfer zu halten, bei Nichtbeachten der Anweisungen können die betroffenen Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Sollte ein Teilnehmer durch Leichtsinn oder Rücksichtslosigkeit oder auch Unaufmerksamkeit das Fahrzeug eines anderen Teilnehmers beschädigen, ist ein Ausschluss dieses Teilnehmers möglich. Hierüber
entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Ansicht des Geschädigten und einer schriftlichen Erklärung zu Versicherungszwecken zwischen den Betroffenen. Während der Fahrzeiten besteht für
die Fahrer Alkoholverbot. Für alle Fahrzeuge hat ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu bestehen. Die Tourteilnehmer verfügen über eine private Haftpflichtversicherung.
Teilnahmeberechtigt als Tourteilnehmer sind alle Personen mit einem gültigen internationalen Führerschein. Vor dem ersten Start eines geliehenen Fahrzeuges wird eine fahrzeugspezifische Einweisung
und Fahrerbesprechung durchgeführt. Es gilt die jeweilige Straßenverkehrsordnung der Länder und hieraus resultierende versicherungsrechtliche Belange (auch zwischen den
Teilnehmern).
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO), erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, das Fotos von den Touren, auch ohne nochmaligen Nachfragens, veröffentlicht werden können.
Stand: Mai 2018